Medienmitteilung Präsidium

Unwetter - Kantonale Schutzmassnahmen und Finanzierung

Die Unwetter, die das Wallis im Juni und Juli 2024 heimgesucht haben, haben in mehreren Regionen schwere Schäden verursacht. Um den betroffenen Gemeinden und Privatpersonen zu helfen, prüft der Staatsrat alle möglichen Optionen zur Wiederherstellung und Sicherung der Verkehrswege und Wasserläufe sowie zur finanziellen Unterstützung der betroffenen Gemeinden und Privatpersonen. Er beabsichtigt insbesondere, alle Massnahmen zu ergreifen, damit der Strassenzugang zum oberen Bagnertal rasch wiederhergestellt werden kann und damit die an ihn gerichteten Gesuche um finanzielle Unterstützung unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen so rasch wie möglich behandelt werden können.

Strasse nach Lourtier und ins obere Bagnertal

Seit Anfang Juli 2024 ist die Zufahrt zu mehreren Dörfern im oberen Bagnertal (Haut Val de Bagnes) durch mehrere Murgänge im Fregnoley-Bach blockiert. Um die Zufahrt so schnell wie möglich wiederherzustellen, prüft die Dienststelle für Mobilität in Zusammenarbeit mit der Gemeinde mehrere Varianten, um diese Ortschaften wieder zu erschliessen und gleichzeitig die unpassierbar gewordenen Kantonsstrassenabschnitte zu sichern.

Für die Wiederherstellung der alten Kantonsstrasse wird eine neue Linienführung zwischen den Ortschaften Champsec und Lourtier auf der Höhe des Schwemmkegels gebaut, die weiter vom Bach Fregnoley entfernt ist als die heutige Linienführung. Dieser Abschnitt wird auf der Aufschüttung des Materials, das den Bach überflutet hat, neu angelegt. Für die Wiedereröffnung wird ein Überwachungssystem eingerichtet werden. An einigen Stellen werden Schutzdämme errichtet, um Auffangbereiche oberhalb der Strasse zu ermöglichen.

Die Instandsetzung der Kantonsstrasse zwischen Lourtier und Sarreyer erfordert den Bau einer Ersatzbrücke für die zerstörte Brücke. Gleichzeitig wird die „Route forestière du Soleil“, welche die Ortschaften Sarreyer und Verbier-Village verbindet, durch den Einbau von Asphalt ausgebaut und gegen Naturgefahren gesichert, damit sie ganzjährig befahren werden kann.

Um eine dauerhafte und sichere Zufahrt nach Lourtier, zu den Weilern des oberen Bagnertals und zur Staumauer von Mauvoisin zu gewährleisten, prüft der Kanton Wallis zudem den Bau einer neuen Kantonsstrasse am linken Ufer der Dranse. Die Studien unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Zonen mit instabilem Untergrund, Steinschlaggefahr und Flussbett der Dranse) sind angelaufen.

Schutzmassnahmen in der Region Siders / Chippis

Der Staatsrat beabsichtigt, Massnahmen zu ergreifen, um das Gebiet Siders / Chippis rasch und nachhaltig zu sichern und weitere Hochwasserfolgen zu verhindern. Es werden verschiedene Vorgehensweisen geprüft, darunter auch kurzfristig realisierbare Sicherungsmassnahmen.

Unterstützungsgesuche an den Kanton

Mehrere betroffene Gemeinden und Privatpersonen haben beim Kanton Wallis Gesuche um finanzielle Unterstützung eingereicht. Der Kanton wird alle eingegangenen Gesuche behandeln, um die betroffenen Privatpersonen und Gemeinden im Rahmen seiner gesetzlichen Kompetenzen und Möglichkeiten zu unterstützen. Er ist sich der Verunsicherung und der Schwierigkeiten der Betroffenen bewusst und wird alle ihm zur Verfügung stehenden Unterstützungsmöglichkeiten prüfen.

Die Kosten für versicherbare Schäden werden in der Regel von den Versicherungen übernommen. Die Kosten für nicht versicherbare Schäden (Strassen, Brücken, Stützmauern, Kanalisation usw.) werden hingegen vom Eigentümer (Behörden oder Privatpersonen) getragen. In diesen Fällen können Beihilfen gewährt werden. So sieht die kantonale Gesetzgebung verschiedene Subventionsmechanismen vor, insbesondere für die Übernahme von Einsatzkosten, für Strassenschäden und für Gewässerverbauungen. Auch der Schweizerische Hilfsfonds für nicht versicherbare Schäden kann in solchen Situationen von Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Verschiedene Organisationen haben dem Kanton Wallis zudem Spenden zukommen lassen. Die Kommission zur Verwaltung des Hilfsfonds (KVH) wird in Zusammenarbeit mit den Spendern die Kriterien für die Verteilung festlegen.

Der Kanton Wallis hat ebenfalls eine rasche Behandlung der Gesuche um Kurzarbeitsentschädigung (KAE) eingeführt. Es gingen 49 Gesuche ein, die mehr als 1'550 Mitarbeitende betrafen.

 

Arbeiten beim Fregnoley-Bach ©SDM / DM