Medienmitteilung Dienststelle für Nationalstrassenbau

Autobahn A9 im Oberwallis - Bau eines Entwässerungsstollens

Um die Stabilität des Riedbergtunnels zu gewährleisten, hat der Staat Wallis entschieden, den Bau eines Stollens zu bewilligen, durch welchen der Hang entwässert und so die Verformung des Tunnels verringert werden kann. Die Extremniederschläge der letzten Monate wirken sich verstärkend auf die Hangbewegungen aus. Aufgrund der dringenden Gefahr musste die allgemeine Polizeiklausel aktiviert werden. Ohne Sofortmassnahmen bedrohen grosse Hangrutsche die Sicherheit und Stabilität des Tunnels, das umliegende Strassennetz sowie die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Der Baubeginn des Stollens dürfte zwischen Ende September und Anfang Oktober 2024 erfolgen. Der Entscheid, diese Arbeiten auszuführen, wurde in Absprache und mit Zustimmung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) getroffen.

Seit den starken Regenfällen im Jahr 2018 sind die Bodenbewegungen im Bereich des Riedbergtunnels konstant geblieben. Die Extremniederschläge der letzten Monate und die ungewöhnlich grossen Wassermassen, die in den Boden und den Untergrund einsickern, haben die Hangbewegungen beschleunigt und die Stabilität des Tunnels und der umliegenden Infrastruktur kritisch beeinträchtigt. Tatsächlich hat sich der Zustand der Kantonsstrasse Turtmann – Eischoll – Unterbäch auf dem Streckenabschnitt über dem Tunnel stark verschlechtert, was Instandsetzungsarbeiten erforderte, die zu Verkehrsbehinderungen führten. Zudem kam es bei der Zwillingsbrücke Tennen am Westeingang des Riedbergtunnels zu ungleichmässigen Geländeverschiebungen, weshalb jetzt umfangreiche Nachbesserungsarbeiten erforderlich sind.

Seit 2018 analysiert die Dienststelle für Nationalstrassenbau die Bodenbewegungen am Riedberg regelmässig. Die Ergebnisse von Anfang September 2024 zeigen eine starke Beschleunigung der Hangbewegungen. Das heisst, dass bei weiteren Starkniederschlägen die Sicherheit und Stabilität des Riedbergtunnels und des umliegenden Strassennetzes sowie die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht mehr gewährleistet werden können.

Um in dieser Situation Abhilfe zu schaffen, hat der Staatsrat die allgemeine Polizeiklausel aktiviert. Diese Klausel erlaubt es, die notwendigen Arbeiten von einer öffentlichen Auflage und dem öffentlichen Beschaffungsrecht auszunehmen, dies in Einklang mit der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Sie darf angewendet werden, wenn die öffentliche Ordnung, d. h. die Sicherheit von Staat, Personen und Gütern sowie die öffentliche Gesundheit und Ruhe, von schwerem Schaden bedroht sind, der nicht anders abzuwenden ist.

Somit wurden vorgezogene Arbeiten zu Werken öffentlichen Interesses erklärt und in Anwendung der allgemeinen Polizeiklausel bewilligt. Dabei handelt sich um den Bau eines Stollens, mit dem die Fliesswege des Wassers erkundet und der Hang entwässert werden können, um die Verformung des Tunnels zu verringern. Der 1.5 Kilometer lange Stollen wird über dem Riedbergtunnel auf dem Gebiet der Gemeinden Niedergsteln, Turtmann-Unterms und Steg-Hohtenn gegraben. Direkt vom Stollen aus wird die wasserführende Gleitschicht angebohrt, wodurch der Hang umgehend entwässert und seine Bewegungen auf ein Minimum reduziert werden können. Diese Variantenwahl hat sich in mehreren Modellversuchen bestätigt, die in den letzten Monaten in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Graz durchgeführt wurden. Der Entscheid, diese Arbeiten auszuführen, wurde in Absprache und mit Zustimmung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) getroffen.

Zwar steht der dringend notwendige Schutz des Riedbergtunnels, dessen Baukosten auf über 220 Millionen Franken geschätzt werden, im Vordergrund, doch werden sich diese Massnahmen auch auf die Kantonsstrasse sowie die Zwillingsbrücke Tennen positiv auswirken. Ausserdem wird durch die geplanten Massnahmen auch die Sicherheit der Strassenbenutzer langfristig gewährleistet.

Der Baubeginn am Stollen dürfte zwischen Ende September und Anfang Oktober 2024 erfolgen. Die zuständige Behörde muss die erforderlichen Regularisierungsobjekte bis spätestens 30. September 2025 ausarbeiten.

Die Gesamtkosten der Arbeiten werden auf 25 Millionen Franken geschätzt. Da es sich um ein Bauprojekt für eine Nationalstrasse handelt, wird dieser Betrag zu 96 % vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) übernommen. Die Kosten für den Kanton Wallis belaufen sich somit auf 1 Million Franken.

Bisher sind die beiden Röhren des Riedbergtunnels bereits ausgebrochen und über 50 % der Sohle und des Gewölbes betoniert.

© Staat Wallis