Betriebsbewilligung eines Geburtshauses
Betriebsbewilligung für ein Geburtshaus
Gemäss dem Gesundheitsgesetz und seinen Anwendungsverordnungen müssen sämtliche Zentren für ambulante Chirurgie, inbegriffen Geburtshäuser, die im Kanton Wallis Leistungen im ambulanten Bereich anbieten möchten, im Besitz einer Betriebsbewilligung sein.
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