Berufsausübungsbewilligung als Rettungssanitäter/-in (Rettungspersonal)
Berufsausübungsbewilligung als Rettungssanitäter/-in (Rettungspersonal)
Der/Die Rettungssanitäter/-in (Rettungspersonal) kann nur unselbstständig innerhalb eines Rettungsunternehmens, das eine Betriebsbewilligung hat, arbeiten. Daher muss der/die Rettungssanitäter/-in (Rettungspersonal) kein Gesuch um Berufsausübungsbewilligung stellen.
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