Adoption
Für das Adoptionsverfahren sind verschiedene Ämter zuständig.
Das Amt für Kindesschutz ist für gemeinschaftliche Adoption (national und international) - gem. Art. 264 ff ZGB zuständig.
Interessierte Familien können das Anmeldeformular direkt beim Sekretariat des Amts für Kindesschutz in Sitten anfordern.
Rémondeulaz Martine
Avenue Ritz 29
1950 Sion
Email : martine.remondeulaz@admin.vs.ch
Tel : 027 606 48 46
Fax : 027 606 48 24
Stiefkind-Adoption (des Ehegatten, Partners oder Konkubinatspartners) und Adoption volljähriger Personen - gem. Art. 264c ff ZGB - gem. Art. 266 ff ZGB
für alle Auskünfte betreffend diese zwei Adoptionsarten, kontaktieren Sie bitte direkt die Dienststelle für Bevölkerung und Migration.
Herkunftsuche
Als adoptierte Person oder leiblicher Elternteil, Bruder, Schwester, Halbbruder und Halbschwester der adoptierten Person können Sie einen Antrag stellen, um Unterstützung bei Ihren Nachforschungen zu erhalten. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Kindesschutz (siehe KONTAKT).
Kontakt
Martine Remondeulaz
Avenue Ritz 29
1950 Sitten
E-Mail: martine.remondeulaz@admin.vs.ch
Tel.: 027 606 48 46