Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz

 

Stress, Mobbing und Burnout

Das Mobbing oder psychologische Belästigung definiert sich durch häufige und wiederholte, feindselige Verhalten, welche zum Ziel haben, eine Person anzugreifen und schlecht zu machen.

Direkte, psychologische Aggressionen  

Dies sind offene Angriffe von jenem oder jener gegenüber der Zielperson:

  • Aggressionen betreffend die Identität des Opfers (Geschlecht, Farbe, Religion, Alter, Familienverhältnisse, usw.)
  • Aggressionen betreffend die Selbstachtung (Erniedrigung, Beleidigung, Verachtung, Entwertung, Ausschliessung, Misskredit, usw.)
  • Aggressionen, die darauf abzielen, Angst zu verursachen (Schreie, Schikanen, Bedrohungen, Bespitzelungen, usw.)
  • Aggressionen, die auf die Vernichtung der Person abzielen (Eindringen ins Privatleben, Verweigerung des Ausschlussleidens, usw.)

Indirekte, psychologische Aggressionen

  • Aggressionen aus Unterlassung, die darauf abzielen, eine Person zu isolieren (sie nicht zu grüssen, sie zu ignorieren, ihr Informationen vorzuenthalten, ihr Arbeit zu entziehen, usw.  )
  • Umgeleitete Aggressionen, die ohne das Wissen des Opfers stattfinden können (in Umlauf bringen von Gerüchten über seine geistige Gesundheit oder sein Sexualleben, Enthüllung seines privaten Lebens, Benutzung eines Dritten, um drohende Nachrichten weiter zu geben, Desinformation des Opfers, usw.)
  • Materielle Aggressionen, die auf das Vermögen des Opfers abzielen (Aktendiebstahl, Kalenderzerstörung, Verstellung einer Maschine, usw.)

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die Belästigung am Arbeitsplatz sowie Wörter, Gesten oder erniedrigende Handlungen verstossen gegen das gültige Recht; diese werden vom Gesetz verboten.

Die sexuelle Belästigung kann verschiedene Formen annehmen:

  • anzügliche Bemerkungen und sexistische « Scherze »
  • physische Kontakte und aufdringliche Berührungen
  • Annäherungs- und Druckversuche, um sexuelle Vorzüge zu erhalten, welche oft mit Vorteilsversprechungen oder Strafdrohungen verbunden sind.

Sowohl das eidgenössische Arbeitsgesetz als auch  das Bundesgesetz über die Gleichstellung schreiben dem Arbeitsgeber vor, gegen die sexuelle Belästigung Präventivmassnahmen zu ergreifen.

Falls Sie der Ansicht sind, das Opfer sexueller Belästigung zu sein, reden Sie darüber und versuchen Sie, zuerst innerhalb der Firma eine Lösung zu finden. Falls intern keine Lösung gefunden werden kann, haben Sie die Möglichkeit, bei der kantonalen Schlichtungskommission für Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung Klage einzureichen.