Sammlungmethode
Ablieferung von Archivalien
Durch eine Ablieferung wird die Verantwortung für den Erhalt der Dokumente von der kantonalen Verwaltungseinheit, die die Dokumente produziert oder empfangen hat, an das Staatsarchiv Wallis abgetreten. Diese Form der Erwerbung wird bei Archivdokumente der Exekutive, des Parlaments, der Verwaltung und der Justiz angewandt. Die Richtlinien für die Ablieferung von Archivdokumenten werden im Handbuch „Records Management“ erläutert.
Schenkung von Archivalien
Bei einer Schenkung tritt eine juristische oder natürliche, öffentliche oder private Person die Eigentumsrechte an Archivalien kostenlos an das Staatsarchiv Wallis ab. Dies ist die bevorzugte Erwerbsform des Staatsarchiv Wallis.
Bei einer Schenkung wird ein einvernehmliches Protokoll in Form eines Vertrages aufgesetzt, in dem die Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten werden. Der Vertrag wird in zwei Exemplaren vom Schenker und dem Kantonsarchivar unterzeichnet.
Legat von Archivalien
Bei einem Legat vermacht eine Person testamentarisch Archivalien dem Staatsarchiv Wallis.
Erwerb von Archivalien
Bei einem Erwerb (Kauf) ersteht das Staatsarchiv Wallis die Eigentumsrechte an Archivalien.
Leistung anstatt einer Zahlung
Mittels Zustimmung des Staates können die Erben oder der Beschenkte die Erbschafts- und Schenkungssteuern ganz oder teilweise mit kulturellen Gütern begleichen. Archivalien können Bestandteil einer solchen Leistung anstatt einer Zahlung sein, sofern sie den Kriterien der Erwerbspolitik entsprechen.
Die Bedingungen sind in der Verordnung über die Hingabe an Erfüllungs statt vom 22. Juni 2016 definiert.
Depositum von Archivalien
Bei einem Depositum (Depot) vertraut eine juristische oder natürliche, öffentliche oder private Person dem Staatsarchiv Wallis Dokumente für eine bestimmte Zeit an; sie bleibt nach wie vor Eigentümerin der Dokumente.
Bei einem Depositum wird ein einvernehmliches Protokoll in Form eines Vertrages aufgesetzt, in dem die Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten werden. Dieser Vertrag wird in zwei Exemplaren vom Deponent und dem Kantonsarchivar unterzeichnet. Wird nichts Gegenteiliges beschlossen, geht ein Depositum nach Ablauf von 30 Jahren in eine Schenkung über.
Kontakt
Staatsarchiv Wallis
Rue de Lausanne 45
1950 Sitten
Tel. : 027/606 46 00
Mail : sc-ac-recordsmanagement@admin.vs.ch