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Kulturerbe
Kulturerbe
Am 15. Juni 2018 hat der Grosse Rat des Kantons Wallis eine Änderung des Kulturförderungsgesetzes verabschiedet, die die Bestimmungen zum Schutz des beweglichen, dokumentarischen, immateriellen und sprachlichen Kulturerbes präzisiert. Diese Änderung verfolgt die folgenden Ziele:
- Durchführung einer umfassenden kohärenten Massnahme zum Schutz des Kulturerbes, die die Arbeit der kulturellen Institutionen des Staates, Archiv, Mediatheken und Museen, ergänzt.
- Beitrag zur Bewahrung des Kulturerbes von kantonaler Bedeutung durch die Unterstützung von Institutionen mit Ausnahme der drei Kulturinstitutionen des Staates, Projekten und spezifischen Massnahmen.
- Ausstattung des Kantons mit einem Informationssystem über das Kulturerbe des Wallis zuhanden der Behörden, der Fachleute sowie der Öffentlichkeit.
Die Anwendung dieser Bestimmungen wird durch die Dienststelle für Kultur gewährleistet, namentlich durch eine Beraterin für das Kulturerbe in Teilzeitanstellung sowie eine Fachkommission, die als beratendes und eine Vormeinung abgebendes Organ des Departements handelt.