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null Bericht der FIKO/GPK des Grossen Rates über die Sozialhilfe im Wallis
Medienmitteilung

Bericht der FIKO/GPK des Grossen Rates über die Sozialhilfe im Wallis

10/07/2015 | Dienststelle für Sozialwesen

(IVS).- Der Staatsrat hat den Bericht der Finanzkommission (FIKO) und der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates über die Sozialhilfe im Wallis zur Kenntnis genommen. Die Regierung wird den Inhalt dieses Berichts analysieren und die vorgeschlagenen Massnahmen auswerten.  

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) hat bereits im September 2014 das Unternehmen Ecoplan mit einer umfassenden Analyse über die Sozialhilfe beauftragt.

Die Schlussfolgerungen der FIKO/GPK-Studie ergänzen die Ecoplan-Analyse, welche das Departement anlässlich der Medienkonferenz vom 1. Juni 2015 vorgestellt hat. Beide Analysen, welche parallel erstellt wurden, ermöglichen  die Gegebenheiten in der Sozialhilfe im Wallis besser zu verstehen, die stets zunehmende Arbeit zu erklären und die Administrationsabläufe zu verbessern.  

Der Staatsrat stellt fest, dass ein grosser Teil der Empfehlungen im obgenannten Bericht in dieselbe Richtung weisen wie diejenigen der Ecoplan-Studie.

Die beiden Aufsichtskommissionen des Grossen Rats empfehlen hauptsächlich 4 Schwerpunkte:

  1. Korrekturen bei den Leistungen der Sozialhilfe;
  2. Eine bessere Organisation der SMZ und der Sozialhilfe im Wallis;
  3. Eine Verbesserung des Informatiksystems (einheitliches Informatiksystem und abgestimmte Angaben in den Statistiken);
  4. Eine Reorganisation der Anwendung der Arbeitsintegrationsprogramme.

Korrekturen bei den Leistungen der Sozialhilfe

Diese Korrekturen betreffen den Grundbedarf der jungen Erwachsenen   (18–25-jährig), die Bedingungen für den Erhalt der Integrationszulage und den Freibetrag bei Arbeitseinkommen. 

Organisation der SMZ

Weiter empfehlen die Kommissionen die allgemeine Einführung eines zentralen Direktionsmodells mit 5 Zentren im Wallis zu prüfen.

Vorgeschlagen werden ebenfalls Massnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen. So soll der Informationsaustausch zwischen der Dienststelle für Sozialwesen und der Dienststelle für Bevölkerung und Migration intensiviert werden, um die Widerrufsverfahren und die Ablehnung der  Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligung für Sozialhilfebezüger systematisieren zu können. Die Rückzahlung der Sozialhilfe könnte das Kantonale Inkassoamt übernehmen. 

Einheitliches  Informatiksystem

Die Kommissionen heben ebenfalls das Fehlen von systematisch-statistischen Angaben hervor, welche ein wirksames Monitoring der Sozialhilfe  im Kanton Wallis ermöglicht. 

Reorganisation der Anwendung der Arbeitsintegrationsprogramme

Der Bericht hebt auch das Bedürfnis zur Klärung der Anwendung von Art. 11 des Gesetzes über die Eingliederung und die Sozialhilfe (GES) hervor, welcher die Abklärung zur Arbeitsfähigkeit bei der Eröffnung eines Sozialhilfedossiers verlangt. Das Departement ist an der Ausarbeitung eines Pilotprojekts, wie der Artikel 11 künftig noch konkreter im Sinn des Gesetzes angewendet werden kann.

Die Empfehlungen des FIKO/GPK-Berichts werden jetzt im Departement im Detail analysiert und mit denjenigen der Ecoplan-Studie verglichen.  Ebenso werden die Entscheide der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) vom 21. September 2015 miteinbezogen, bevor definitive Korrekturen an den bisherigen Richtlinien vorgenommen werden.

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