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Dissolution et radiation d’une fondation
Auflösung und Löschung einer Stiftung
Sowie die Statutenänderungen einer Stiftung, die im Kompetenz des zukünftigen stiftungsrechtlichen Aufsichtsbehörde sind, kann nur diese Autorität entscheiden dürfen, eine Stiftung zu auflösen und löschen.
Links : Art. 88 ZR