Änderung der Eintragung eines Einzelunternehmens
Änderung der Eintragung eines Einzelunternehmens
Änderungen im Handelsregistereintrag eines Einzelunternehmens müssen uns schriftlich in Form einer Anmeldung, unterzeichnet durch die Inhaberin bzw. den Inhaber, eingereicht werden.
Link : Formular Änderungen UE
Neu einzutragende zeichnungsberechtigte Personen müssen die Unterschrift notariell beglaubigen lassen oder auf dem Handelsregisteramt durch persönliche Vorsprache am Schalter zeichnen. Es ist uns ein Legitimationspapier vorzulegen (gültige ID oder gültiger Pass). Ein Führerausweis genügt nicht.
Ändert sich die Domiziladresse der Unternehmung durch eine behördliche Umadressierung der Gemeinde, braucht es für diese Änderung nebst der Anmeldung ein entsprechendes Schreiben der Gemeinde in Kopie.
Die Gebühren für Geschäfte, welche am Schalter abgegeben werden, müssen direkt bezahlt werden (in bar).
Link par renvoi : Formelle Anforderungen an Handelsregisteranmeldungen und -belege
Sitzverlegung eines Einzelunternehmen
Zuzug von einem anderen Kanton in Wallis oder oder drinnen (Ober-, Central- oder Unterwallis)
Anmeldung
Verlegen Sie den Sitz Ihres Einzelunternehmens von einem anderen Kanton im Wallis Art, oder drinnen zwischen Wallisteile, benötigen wir ein Anmeldeformular Art. 123 HregV.
Link: Formular Sitzverlegung eines UE
Unterschriftsbeglaubigung
Neu einzutragende zeichnungsberechtigte Personen müssen die Unterschrift notariell beglaubigen lassen oder auf dem Handelsregisteramt durch persönliche Vorsprache am Schalter zeichnen. Es ist uns ein Legitimationspapier vorzulegen (gültige ID oder gültiger Pass). Ein Führerausweis genügt nicht.
Wegzug in einen anderen Kanton oder in einen anderen Walliskreuz
Sofern Sie den Sitz eines Einzelunternehmens in einen anderen Kanton oder in einen anderen Kreuz im Kanton Wallis verlegen wollen, benötigen Sie eine Anmeldung an das neue Handelsregisteramt Art. 124 HRegV. Eine Abmeldung beim bisherigen Handelsregisteramt ist nicht erforderlich, da das neu zuständige Handelsregisteramt von Amtes wegen eine Meldung an das bisherige Handelsregisteramt vornimmt. Hingegen findet keine Abmeldung von Amtes wegen bei der Gemeinde, Steuerverwaltung und anderen Behörden statt.