Änderung einer Kollektivgesellschaft
Änderung einer Kollektivgesellschaft
Une mise à jour de l’inscription au registre du commerce est non seulement dans l’intérêt des tiers, mais aussi et avant tout une obligation légale des responsables de l’entreprise concernée. Le titulaire d'une entreprise individuelle, les associés d’une société de personnes ou les administrateurs d'une société de capital sont tenus d' annoncer immédiatement toute modification, telle que: changement d’adresse ou de nom des responsables, démission, décès ou élection d’un responsable, cessation ou remise de l’exploitation, dissolution ou clôture de liquidation, etc.
Änderungen im Handelsregistereintrag einer Kolletivgesellschaft müssen uns schriftlich in Form einer Anmeldung, unterzeichnet durch alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter, eingereicht werden.
Link : formular Änderungen eines KLG
Neu einzutragende zeichnungsberechtigte Personen müssen die Unterschrift notariell beglaubigen lassen oder auf dem Handelsregisteramt durch persönliche Vorsprache am Schalter zeichnen. Es ist uns ein Legitimationspapier vorzulegen (gültige ID oder gültiger Pass). Ein Führersausweis genügt nicht.
Ändert sich die Domiziladresse der Gesellschaft durch eine behördliche Umadressierung der Gemeinde, braucht es für diese Änderung nebst der Anmeldung das Schreiben der Gemeinde in Kopie.
Die Gebühren für Geschäfte, welche am Schalter abgegeben werden, müssen direkt bezahlt werden (in bar).
Link par renvoi : Formelle Anforderungen an Handelsregisteranmeldungen und -belege
Sitzverlegung eines Kollektivgesellschaft
Zuzug von einem anderen Kanton in Wallis oder zwischen Arrondissement (Ober-, Central- oder Unterwallis)
Anmeldung
Verlegen Sie den Sitz Ihres Einzelunternehmens von einem anderen Kanton im Wallis Art, oder drinnen zwischen Arrondissement, benötigen wir ein Anmeldeformular Art. 123 HregV.
Link: Formular Sitzverlegung eines KLG
Unterschriftsbeglaubigung
Neu einzutragende zeichnungsberechtigte Personen müssen die Unterschrift notariell beglaubigen lassen oder auf dem Handelsregisteramt durch persönliche Vorsprache am Schalter zeichnen. Es ist uns ein Legitimationspapier vorzulegen (gültige ID oder gültiger Pass). Ein Führerausweis genügt nicht.
Wegzug in einen anderen Kanton oder in einen anderen Wallisarrondissement
Sofern Sie den Sitz eines Einzelunternehmens in einen anderen Kanton oder in einen anderen Arrondissement im Kanton Wallis verlegen wollen, benötigen Sie eine Anmeldung an das neue Handelsregisteramt Art. 124 HRegV. Eine Abmeldung beim bisherigen Handelsregisteramt ist nicht erforderlich, da das neu zuständige Handelsregisteramt von Amtes wegen eine Meldung an das bisherige Handelsregisteramt vornimmt. Hingegen findet keine Abmeldung von Amtes wegen bei der Gemeinde, Steuerverwaltung und anderen Behörden statt.