Kollektivgesellschaft (KLG)
Kollektivgesellschaft (KLG)
Definition
Eine Kollektivgesellschaft besteht aus zwei oder mehr gleichberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, die allesamt für die Schulden des Geschäftsbetriebes mit ihrem gesamten Vermögen solidarisch und unbeschränkt haften.
Wissenswertes über die Kollektivgesellschaft
Obligatorischer Eintrag
Die Eintragung einer Kollektivgesellschaft ist ohne grösseren Aufwand möglich. Die kaufmännische Kollektivgesellschaft besteht zwar auch ohne Eintrag beim Handelsregister rechtsgültig, jedoch ist ein Eintrag obligatorisch.
Kreditwürdigkeit
Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer im Handelsregister eingetragenen Kollektivgesellschaft unterliegen der Betreibung auf Konkurs mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Dies hat eine erhöhte Kreditwürdigkeit gegenüber Vertragspartnern und Banken zur Folge.
Haftung
Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft haften mit ihrem gesamten Vermögen unbeschränkt für die Schulden. Ausserdem unterliegen sie der Betreibung auf Konkurs (bis 6 Monate nach der Löschung im Handelsregister).