Berufsausübungsbewilligung als Ernährungsberater/-in
Berufsausübungsbewilligung als Ernährungsberater/-in in eigener fachlicher Verantwortung gemäss dem Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe vom 30. September 2016 (LPSan)
Um Ihnen eine Berufsausübungsbewilligung ausstellen zu können, benötigen wir ein Dossier mit folgenden Unterlagen :
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular;
- einen aktuellen Lebenslauf in deutscher oder französischer Sprache;
- eine Kopie des vom schweizerischen Roten Kreuz anerkannten Diploms beziehungsweise, eine Kopie der Bestätigung der Anerkennung des ausländischen Ausbildungsnachweises (schweiz. Rotes Kreuz, Berufsbildung, Werkstrasse 18, 3084 Wabern);
- eine erst kürzlich ausgestellte (höchstens 3 Monate alt), ärztliche Bescheinigung mit dem offiziellen Formular der physischen und psychischen Eignung zur Berufsausübung. Falls das ärztliche Zeugnis von einem nicht in der Schweiz zugelassenen Arzt ausgestellt wird, muss eine Bestätigung der zuständigen Aufsichtsbehörde des entsprechenden Landes beigelegt werden die bestätigt, dass der das Zeugnis ausstellende Arzt zur Ausübung des Arztberufes in seinem Land zugelassen ist;
- Arbeitszeugnisse, die eine mindestens zweijährige, nach Erhalt des Diploms absolvierte, vollzeitliche (oder entsprechend längere teilzeitliche) Berufserfahrung bestätigen;
- einen aktuellen (höchstens 3 Monate alten) Strafregisterauszug im Original aus den Ländern, in denen Sie sich in den letzten 3 Jahren aufgehalten haben;
- einen Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder Kopie der Police). Diese muss eine Deckung bieten, die der Art und der Höhe der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken angemessen ist (Kantonales Gesundheitsgesetz vom 14. Februar 2008, Art. 81);
- eine Kopie eines gültigen Identitätsausweises;
- für Berufstätige, die schon in einem anderen Kanton eine Berufsausübungsbewilligung erhalten haben: Lassen Sie uns zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Kopie dieser Bewilligung wie auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (höchstens 3 Monate alt) der Gesundheitsbehörden der Kantone zukommen, die bestätigen, dass gegen Sie keine Verfahren oder Sanktionen in Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufes laufen. Ihre Berufsausübungsbewilligung wird Ihnen ohne Kosten ausgestellt;
- für ausländische Ernährungsberater/-in: eine aktuelle (höchstens 3 Monate alte) Unbedenklichkeitsbescheinigung (« certificate of good standing ») im Original, ausgestellt von den zuständigen Behörden der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde;
- Nachweis von Sprachkenntnis.
Die Kosten für die Bearbeitung des Gesuchs betragen 400 Franken (+ 8 Franken besondere Gesundheitsgebühr). Ein allfälliger Mehraufwand bei unvollständigem Dossier kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Bearbeitungszeit 4 bis 6 Wochen
Kontrolle und Verlängerung
Die Ausführung einer klinischen Tätigkeit ohne gültige Berufsausübungsbewilligung des Kanton, ist strafbar.
Auf Vormeinung der Aufsichtskommission kann das Departement die Berufsausübungsbewilligung einschränken oder entziehen, wenn die Bedingungen für die Bewilligung nicht mehr erfüllt sind.
Die erteilte Bewilligung gilt für die Berufsausübung bis zum 70. Lebensjahr. Ab diesem Alter muss alle zwei Jahre ein Antrag zur Verlängerung der Berufsausübung gestellt werden.
Zulassung zur Rechnungsstellung zulasten der OKP
Die gewünschten Informationen sind auf der Seite über die Zulassung zur Rechnungsstellung zulasten der OKP verfügbar.
Kontakt
Dienststelle für Gesundheitswesen
Kantonsarztamt
Av. de la Gare 23
1950 Sitten
Tel. 027 606 49 00
SSP-autorisationpratique@admin.vs.ch
www.vs.ch/gesundheit