Scheidung
Scheidung
Das Bezirksgericht, in dem die Ehefrau oder der Ehemann wohnhaft ist, ist für die Scheidung zuständig.
Wiederannahme des Ledignamens
Der Ehegatte, der seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hat, behält diesen Namen nach der Scheidung; er kann aber jederzeit gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass er wieder seinen Ledignamen tragen will.