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Staatsanwaltschaft
Öffnungszeiten :
Montag bis Freitag
(ausser Feiertage)
08.30 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft leitet die Strafuntersuchungen, erlässt Einstellungsverfügungen und Strafbefehle und vertritt die Anklage vor den Strafgerichten.
Die Staatsanwaltschaft Wallis ist in der Rechtsanwendung unabhängig. Sie untersteht einer administrativen und finanziellen Kontrolle durch den Staatsrat. Dem Grossen Rat erstattet sie jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.
Strafanzeigen können bei der Kantonspolizei oder der Staatsanwaltschaft eingereicht werden.
Rechtshilfebegehren und Gerichtsstandsanfragen sind an die Zentrale Staatsanwaltschaft in Sitten zu richten.