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EINSCHULUNG VON KINDERN IM ASYLWESEN, AUFGABEN DES AMTES FÜR ASYLWESEN
Einschulung - Aufgaben des Amtes für Asylwesen
Obligatorische Schule
- Anmeldung und Begleitung der Kinder in den verschiedenen Schulzentren.
- Verwaltung der Zu- und Abgänge im Laufe des Schuljahres.
- Koordination zwischen Lehrpersonal und Eltern.
- Unterstützung bei den Hausaufgaben für Kinder mit schulischen Schwierigkeiten.
Nachobligatorische Schule
- Anmeldung und Begleitung der Schüler in den verschiedenen Einrichtungen der Sekundarstufe II.
- Anmeldung und Begleitung der Schüler in den Integrationsklassen im Unter- und Oberwallis.
- Unterstützung bei den Hausaufgaben.
- Unterstützung bei der Suche nach Praktikums- oder Lehrplätzen durch das BIP in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern.