Ferienkolonien
Die kantonale Dienststelle für die Jugend ist in Zusammenarbeit mit den kommunalen Sicherheitsbeauftragten und dem Amt für Feuerwesen für die Prüfung und Erteilung der Grundbewilligung der Ferienkolonien oder Ferienhäuser zuständig. Die Betriebsbewilligung ist in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren gültig.
Als Ferienkolonie oder Ferienhaus gilt jede Beherbergungsstätte für Kinder, die während den Schulferien oder für kurze Zeitdauer Unterkunft anbietet und sich auf dem Territorium des Kantons Wallis befindet.
Gemäss Verordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend vom 9. Mai 2001 und sobald die Ferienkolonie oder das Ferienhaus den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, wird das Dossier an die entsprechende Gemeindeverwaltung weitergeleitet. Diese führt dann die Erneuerung der Betriebsbewilligungen anstelle der kantonalen Dienststelle für die Jugend durch.
Die kantonale Dienststelle für die Jugend bleibt jedoch für die Bewilligung von Ferienkolonien oder Ferienhäuser, die den Burgschaften oder den Gemeinden gehören, zuständig.
Kontakt
Hélène Vouillamoz
Email : helene.vouillamoz@admin.vs.ch
Tel : 027 606 48 37
Raihan Islam
Email: raihan.islam@admin.vs.ch
Tel : 027 606 99 63
Avenue Ritz 29
1950 Sitten