Stationäre und ambulante Massnahmen
Die Dienststelle für die Jugend ist zuständig für die Erteilung der Bewilligungen und für die administrative Bearbeitung der stationären und ambulanten Massnahmen.
Alle von den Zivil- und Strafbehörden angeordneten stationären oder ambulanten Massnahmen müssen vorgängig von der Dienststelle schriftlich bewilligt werden.
Stationäre Massnahmen
Die kantonale Dienststelle für die Jugend übernimmt die Platzierungskosten. Die Kosten, welche einem Beherbergungsbeitrag und dem persönlichen Budget entsprechen, werden in erster Linie durch das Kind oder seine Eltern getragen und erst subsidiär durch die verantwortliche Körperschaft, gemäss der kantonalen Gesetzgebung über die Eingliederung und die Sozialhilfe. Die Höhe der Beteiligung des Kindes oder seiner Eltern wird in einem Staatsratsbeschluss festgelegt.
Ambulante Massnahmen
Im Falle einer von den Zivil- und Strafbehörden angeordneten ambulanten Massnahme können die vom Departement anerkannten Kosten für Mandate, die einer privaten Einrichtung übertragen wurden, bis zu 65 Prozent von der Dienststelle übernommen werden. Der Restbetrag geht gemäss Gesetz über die Eingliederung und die Sozialhilfe zulasten des Kindes oder der Eltern bzw. der verantwortlichen Körperschaften.
Die kantonale Dienststelle für die Jugend arbeitet im Zusammenhang mit der Deckung der Kosten für die Platzierung von Minderjährigen und gleichgestellten Massnahmen eng mit der Koordinationsstelle für soziale Leistungen zusammen.
Die Personen, Einrichtungen und Dienststellen, die die Dienste privater Leistungserbringer direkt in Anspruch nehmen, tragen die Kosten, die im Einvernehmen mit den Partnern festgelegt werden, selbst.
Kontakt
Jeannette Rohrer De Donato
Chefin der Sektion «Platzierungen und vertraglich geregelte Leistungen»
Av. Ritz 29
1950 Sitten
Email :
jeannette.rohrer@admin.vs.ch
Tel. : 027 606 48 21
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Administrative Verwalter der Dossiers von Kindern und Jugendlichen
Hélène Vouillamoz
Email : helene.vouillamoz@admin.vs.ch
Tel : 027 606 48 37
Raihan Islam
Email: raihan.islam@admin.vs.ch
Tel : 027 606 99 63
Avenue Ritz 29
1950 Sitten
Rechtsgrundlage
- Jugendgesetz
- Verordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend
- Weisung betreffend die Kostenübernahme für die Platzierung Minderjähriger und gleichgestellte Massnahmen vom 1. März 2017
- Mit der Weisung betreffend die Kostenübernahme für die Platzierung Minderjähriger und gleichgestellte Massnahmen verbundene Empfehlungen