upervision
Um im Amt zu bleiben müssen die Mediatoren nach Erwerb ihres Zertifikats, in Absprache mit ihrer Schuldirektion, mindestens alle vier Jahre obligatorisch einen vollständigen Supervisionszyklus absolvieren.
Mediatoren, die sich zu einem Supervisionszyklus angemeldet haben, verpflichten sich zur Teilnahme an allen Supervisionssitzungen während des Schuljahres.
Im Verhinderungsfalle informieren sie vorgängig ihre Schuldirektion und den Supervisionsverantwortlichen.
Für die Anerkennung eines Supervisionszyklus wird die Teilnahme an mindestens 80% der Supervisionen pro Jahr verlangt.
30. Juni 2023 möglich
Pro Schuljahr bietet das ZET 48 Supervisionsplätze für schulische Mediatoren an, davon 16 im Oberwallis und 32 im Unterwallis.
Anmelden können sich die schulischen Mediatoren, nach Absprache mit ihren Schuldirektoren, direkt bei Frau Marlène Moeri (marlene.moeri@admin.vs.ch).