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Jagdgesetzgebung
Jagdgesetzgebung
Die eidgenössischen und kantonalen Jagdgesetzgebungen bezwecken:
- Erhalt der Artenvielfalt und der Lebensräume, Sicherstellung des Gleichgewichts zwischen den Wildtierpopulationen und eine angemessene Nutzung der Wildtiere durch die Jagd.
- Vorbeugen und Entschädigen von Wildtierschäden an Wäldern, Kulturen und Nutztieren.
- Information der Behörden, der Bevölkerung, der Jugend und der Partner über die wildlebenden Tiere.
- Mitarbeit bei der Realisierung von Forschungsprojekten über wildlebende Tiere, Wildkrankheiten und Lebensräume.
Die Gesetzgebungstexte sind verfügbar unter der Rubrik „Rechtsgrundlage“
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz und Verordnungen Kantonale Gesetzgebung- 922.1 KJSG
- 922.100 Ausführungsreglement zum Jagdgesetz (ReKJSG)
- 922.110 Beschluss über die Ausübung der Jagd im Wallis