Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Avenue du Midi 7
1950 Sitten
Öffnungszeiten :
8.30 - 11.30
Nachmittags nach Terminvereibarung
Die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) hat als Hauptauftrag :
- Eine auf einen ausgeglichenen Arbeitsmarkt gerichtete Beschäftigungspolitik verfolgen und
- Die Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen zur Ausübung von wirtschaftlichen Tätigkeiten gewährleisten
Abgabe der Abrechnung für Ausfallszeiten
Die Abrechnung der Ausfallstunden währen einer Kontrollperiode (Kalendermonat) muss zwingend spätestens 3 Monate nach jeder Kontrollperiode (Kalendermonat) bei der ausgewählten Arbeitslosenkasse eingereicht werden. Nach dieser Frist verfällt der KAE-Anspruch für diese Kontrollperiode und dies unabhängig von der Tatsache, ob der Entscheid bezüglich der bei der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) eingereichten Voranmeldung bereits gefällt wurde und in Kraft ist. Dies gilt vor allem, wenn eine Einsprache gegen einen KAE-ablehnenden Entscheid eingereicht wurde. So muss beispielsweise die Abrechnung der Ausfallstunden für den Monat Mai 2020 spätestens bis am 31. August 2020 eingereicht werden.