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Arbeitsmarktliche Massnahmen
- Die Arbeitslosenversicherung kann Massnahmen zur Unterstützung bei der Wiedereingliederung von Stellensuchenden finanzieren. Es handelt sich um arbeitsmarktliche Bundesmassnahmen.
- Der Kanton Wallis finanziert zudem Massnahmen für Ausgesteuerte, mit dem Ziel deren Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern. Es handelt sich hierbei um die kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung.
Ziel dieser Massnahmen
- die Kenntnisse des Teilnehmenden zu verbessern
- die beruflichen, persönlichen oder sozialen Komptenzen des Teilnehmenden zu verbessern,
- die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen.
Organisatoren von Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung
- Die Organisatoren von Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung sind nicht gewinnorientierte Institutionen, die im Auftrag des Kantons Programme zur Erleichterung der raschen und nachhaltigen beruflichen Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen organisieren.
- Die Walliser Organisatoren von Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung
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Kontakt
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Logistik arbeitsmarktlicher Massnahmen (LAM)
Av. du Midi 7, 1950 Sitten
Tel. 027 606 73 42
Personenverzeichnis LAM