Verlustschein nach Pfändung
Verlustschein nach Pfändung
Dieser Verlustschein ist ein vom Betreibungsamt ausgestelltes Dokument, welches jeder Gläubiger erhält, der aus dem Erlös nicht ganz befriedigt werden konnte. Er hält den ungedeckten Betrag der Forderung fest und gilt als Schuldanerkennung. Der Verlustschein gibt dem Gläubiger verschiedene Vorteile. Die durch den Verlustschein verurkundete Forderung verjährt 20 Jahre nach Ausstellung des Verlustscheines.
Kontakt
Betreibungsamt Oberwallis, Visp
027 606 16 70
Konkursamt Oberwallis, Visp
027 606 16 90
Betreibungsamt Sitten, Ering und Gundis, Sitten
027 606 16 10
Konkursamt Zentralwallis, Sitten
027 606 11 80
Betreibungsamt Martinach Entremont, Martinach
027 606 17 30
Betreibungsamt Monthey St-Maurice, Monthey
027 606 17 00
Konkursamt Unterwallis, Monthey
027 607 26 30