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Meldepflicht / Adressänderung
Meldepflicht / Adressänderung
Die Angehörigen der Armee müssen die militärische Meldepflicht erfüllen. Änderungen von persönlichen Daten, von Wohnadresse und Beruf sind innerhalb von 14 Tagen dem Kreiskommando des Wohnortkantons zu melden.
Meldepflichtige, welche als Grenzgänger den Wohnort im Ausland haben und in der Schweiz arbeiten, melden Änderungen innert derselben Frist; die Militäradresse in Übereinstimmung mit ihrem Arbeitgeber.
Kontakt
Kantonales Amt für Militärwesen
Kreiskommando
Rue des Casernes 40
Postfach 669
1951 Sitten
027 606 52 00
militaer@admin.vs.ch