Persönlicher Urlaub
Persönlicher Urlaub
Allgemeiner Urlaub ist die angeordnete, mehr als einen Tag dauernde Freizeit für den Grossteil der Absolventen eines Ausbildungsdienstes. In der Regel treten Sie am Samstagmorgen in den Wochenendurlaub ab und rücken am Sonntagabend wieder ein. Beachten Sie, dass Sie während des allgemeinen Urlaubs zu besonderen Aufgaben (beispielsweise Wachtdienst) kommandiert werden können.
Persönlicher Urlaub ist die vom zuständigen Kommandanten auf persönliches Gesuch hin gewährte Freizeit. Für persönlichen Urlaub brauchen Sie die Bewilligung Ihres Kommandanten. Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub (Ausnahme frei wählbarer Urlaub – siehe unten). Ein Urlaubsgesuch müssen Sie vordienstlich einreichen. In Notfällen (zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie) können Sie auch während des Dienstes um Urlaub nachsuchen. Zuständig ist Ihr Einheitskommandant.
Gemäss Dienstreglement (Art. 55 und 55b DRA) besteht neu die Möglichkeit von einem frei wählbaren Urlaub, welcher allen Dienstleistenden einer Rekrutenschule gewährt wird und höchstens zwei Mal 24 Stunden pro Dienstleistung dauernde Freizeit ist. Dieser kann als Einzeltage oder zusammenhängend bezogen werden. Er ist beim Kommandanten mit einem schriftlichen Gesuch zu beantragen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Kommandant bewilligt das Gesuch, wenn der Dienstbetrieb dies zulässt.