Freiwillige Hinterlegung der persönlichen Waffe der Angehörigen der Armee
Freiwillige Hinterlegung der persönlichen Waffe der Angehörigen der Armee
Angehörige der Armee (AdA) können ihre persönliche Waffe ohne Angabe von Gründen kostenlos bei der Retablierungsstelle Sitten hinterlegen.
Die Waffe ist durch den AdA zu reinigen und einzufetten. Bajonett und Putzzeug verbleiben beim AdA und können demzufolge nicht hinterlegt werden.
Bei der freiwilligen Hinterlegung der persönlichen Waffe muss die obligatorische Schiesspflicht weiterhin erfüllt werden. Das obligatorische Bundesprogramm mit einer fremden Dienstwaffe zu absolvieren ist nicht gestattet. Das Schiessresultat wäre folglich ungültig.
Der AdA ist persönlich verantwortlich, die hinterlegte Waffe rechtzeitig vor dem Einrücken zu einer Dienstleistung beim Kantonalen Logistikzentrum abzuholen.
Kontakt
Retablierungsstelle
Postfach 38
Rue de la Dixence 42
1950 Sitten
027 606 52 54
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
0815 Uhr-1145 Uhr und 1330 Uhr-1700 Uhr
Vor Feiertagen: bis 1600 Uhr