Qualitätssicherung
In Anwendung der Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» besteht für jedes eingereichte Bauprojekt (Baugesuch) eine Qualitätssicherungspflicht im Brandschutz.
Unabhängig davon, welcher Qualitätssicherungsstufe das Projekt zugeteilt ist (Neubau oder Teilumbau) muss ein QS-Verantwortlicher Brandschutz bezeichnet werden. Der QS-Verantwortliche Brandschutz hat die Aufgabe, anhand der Brandschutzpläne die für das Projekt nötigen Brandschutzmassnahmen festzulegen und deren korrekte Umsetzung zu überprüfen. Nach Abschluss des Projekts stellt er eine Übereinstimmungserklärung aus, die er gemeinsam mit dem Bauherrn unterzeichnet.
Dokument
QUALITÄTSSICHERUNG
Für die anderen Gebäudehöhenkategorien resp. die Qualitätssicherungsstufen 2 und 3 ist eine Anerkennung als Brandschutzfachmann VKF bzw. als Brandschutzexperten VKF nötig.