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Vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe
Vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe
Bestehen Anzeichen oder Hinweise, dass ein Angehöriger der Armee sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte, oder bestehen andere Anzeichen oder Hinweise auf drohenden Missbrauch der persönlichen Waffe, so ordnet der Kreiskommandant die vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe an.
Unter Angabe der Gründe können auch Dritte, die Zugang zur persönlichen Waffe haben, diese bei Anzeichen oder Hinweisen gemäss obengenannten Absatz bei der Retablierungsstelle Sitten oder bei der nächsten Polizeidienststelle zu vorsorglichen Hinterlegung abliefern.
Kontakt
Kantonales Amt für Militärwesen
Kreiskommando
Rue des Casernes 40
Postfach 413
1951 Sitten
027 606 52 00
027 606 52 04
militaer@admin.vs.ch