Die Kasse
Die Kasse
Aufgaben
Die Kantonale Arbeitslosenkasse berät und informiert über Rechte und Pflichten. Sie klärt den Anspruch ab und zahlt Arbeitslosentaggelder aus.
Durch GETAC, stellt sie Berufspraktika, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung und Qualifizierende Programme in den verschiedenen Dienststellen und Institutionen der kantonalen Verwaltung bereit.
Sie ist ausserdem die einzige Kasse im Kanton, die zur Auszahlung von Insolvenzentschädigung an Arbeiter die Lohnforderungen haben (zum Beispiel im Konkursfall….) befugt ist.
Sie zahlt Kurzarbeitsentschädigung an Arbeitgeber für Angestellte, deren normale Arbeitszeit vorübergehend verkürzt oder ganz eingestellt ist. Für Arbeitnehmer in Erwerbszweigen, in denen wetterbedingte Arbeitsausfälle üblich sind, bezahlt sie dem Arbeitgeber Schlechtwetterentschädigung.