Bestandsaufnahme des Kulturerbes von kantonalem Interesse
Die Dienststelle für Kultur erstellt eine Bestandsaufnahme des Kulturerbes von kantonalem Interesse. Als von kantonalem Interesse gelten die Bestandteile des Kulturerbes, die von der Kantonalen Kommission für Kulturerbe als solche anerkannt werden sowie sämtliche Bestände der Sammlungen der kulturellen Institutionen des Staates (Staatsarchiv, Mediathek Wallis, Kantonsmuseen), ausgenommen diejenigen Dokumente der Mediathek Wallis, die einzig der Information und Bildung der Bevölkerung dienen.
Liste der von der Kantonalen Kommission anerkannten Elemente
Nachstehend finden Sie die jährlichen Listen der neuen Elemente, die vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur auf Vorschlag der kantonalen Kommission für Kulturerbe als von kantonalem Interesse anerkannt wurden.
Gesuche um Anerkennung des kantonalen Interesses
Wenn Sie bei der kantonalen Kommission für Kulturerbe ein Gesuch um Anerkennung des kantonalen Interesses für ein Element oder eine Gruppe von beweglichen, dokumentarischen, immateriellen oder sprachlichen Elementen einreichen möchten, die nach Ihrer Beurteilung die erforderlichen Kriterien (Art. 19, 20 KFG) erfüllen, bestehen zwei Möglichkeiten, dieses Gesuch zu stellen:
- Sie können sich jederzeit an die Beraterin für Kulturerbe wenden.
- Im Rahmen eines Gesuchs um finanzielle Unterstützung.
Abfrage der Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme ist online auf den folgenden Seiten veröffentlicht:
- Kultursammlungen des Kantons
- Immaterielles Kulturerbe des Wallis
- Jährliche Listen der von der Kantonale Kommission für Kulturerbe anerkannten Elemente (siehe unten)
In wenigen Jahren wird die Bestandsaufnahme auf einer einzigen Online-Plattform einsehbar sein.