Mutations de personnel - Société coopérative
Modification d’une société coopérative (mutation de personnes)
Anmeldung
Für eine Änderung im Handelsregister benötigen wir immer eine Anmeldung (Art. 16 HRegV an das Handelsregisteramt mit einer Auflistung sämtlicher einzutragenden Änderungen.
Link: Formular generalle Änderungen
Diese Anmeldung muss durch zwei Mitglieder der Verwaltung oder von einem Mitglied der Verwaltung mit Einzelunterschrift unterzeichnet werden (Art. 17 HregV.
Link par renvoi : Formelle Anforderungen an Handelsregisteranmeldungen und -belege
Belege
Sämtliche Belege müssen der Anmeldung gemäss (Art. 20 HRegV immer im Original oder in notariell beglaubigter Kopie beigelegt werden.
Belege, die eingereicht werden sind öffentlich. Wer Belege einreicht, sollte sich demzufolge dieser Öffentlichkeit bewusst sein. Wir empfehlen Ihnen, nur Belege einzureichen, die den für die Eintragung erforderlichen Inhalt aufweisen.
Welche Belege müssen eingereicht werden:
- A) Neuwahl von Mitgliedern der Verwaltung mit Zeichnungsberechtigung
- B) Neuwahl von Mitgliedern der Verwaltung ohne Zeichnungsberechtigung
- C) Abwahl, Rücktritt oder Tod von Mitgliedern der Verwaltung
- D) Änderung des persönlichen Wohnsitzes, des Heimatortes oder des Namens
- E) Wahl von Geschäftsführern, Prokuristen und anderen zeichnungsberechtigten Personen
- F) Löschung von Geschäftsführern, Prokuristen und anderen zeichnungsberechtigten Personen
- G) Eintrag oder Wechsel der Revisionsstelle
- H) Firmaänderung oder Sitzverlegung der Revisionsstelle
- I) Behördliche Umadressierung
- J) Allgemeines zu den Belegen
A) Neuwahl von Mitgliedern der Verwaltung mit Zeichnungsberechtigung
Protokoll der Generalversammlung, aus welchem die Wahl als Mitglied der Verwaltung hervorgeht.
Protokoll der Verwaltungssitzung, aus welchem die Art der Zeichnung (z.B. Einzelunterschrift oder Kollektivunterschrift zu zweien) und gegebenenfalls die Wahl zum Präsidenten oder einer anderen Funktion beschlossen wurde.
Beglaubigung der Unterschrift; notariell beglaubigt oder Zeichnung am Schalter des Handelsregisteramtes
B) Neuwahl von Mitgliedern der Verwaltung ohne Zeichnungsberechtigung
Protokoll der Generalversammlung, aus welchem die Wahl als Mitglied der Verwaltung hervorgeht.
Protokoll der Verwaltungssitzung, aus welchem die Wahl zum Präsidenten oder einer anderen Funktion beschlossen wurde.
Wahlannahmeerklärung, wenn diese nicht aus dem Protokoll der Generalversammlung hervorgeht.
Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Pass, ID oder ausländischer Pass, ausländischer Personalausweis)
C) Abwahl, Rücktritt oder Tod von Mitgliedern der Verwaltung
Ein Mitglied der Verwaltung kann einerseits von der Generalversammlung jederzeit abgewählt werden. Andererseits kann ein Mitglied der Verwaltung gegenüber der Genossenschaft den Rücktritt als solches erklären.
Abwahl durch die Generalversammlung:
Protokoll der Generalversammlung, aus welchem die Abwahl des Verwaltungsmitgliedes hervorgeht.
Rücktritt:
- Protokoll der Generalversammlung, in welchem der Rücktritt des Verwaltungsmitgliedes festgestellt wird
- oder Rücktrittsschreiben des zurückgetretenen Verwaltungsmitgliedes, welches an die Gesellschaft gerichtet ist.
- oder Mitunterzeichnung der Anmeldung
- oder Protokoll der Verwaltungssitzung (oder Zirkulationsbeschluss), in welchem der Rücktritt ausdrücklich festgestellt wird.
Tod:
Lediglich eine Anmeldung mit Erklärung des Ausscheidungsgrundes (infolge Todes).
D) Änderung des persönlichen Wohnsitzes, des Heimatortes oder des Namens
Lediglich eine Anmeldung, unterschrieben von zwei Mitgliedern der Verwaltung oder einem Mitglied mit Einzelunterschrift. Es genügt auch die alleinige Unterzeichnung der Anmeldung durch die betroffene Person.
Bei Namensänderung muss die Unterschrift neu beglaubigt werden.
Heimatortsänderungen oder der Wechsel der Staatsangehörigkeit sind zu belegen (amtliche Dokumente, notarielle Feststellung).
E) Wahl von Geschäftsführern, Prokuristen und anderen zeichnungsberechtigten Personen
Protokoll der Verwaltungssitzung, an welcher die entsprechenden Personen ernannt und ihnen die Funktionen und Unterschriftsberechtigungen zugewiesen wurden.
Beglaubigung der Unterschrift: Jede neu gewählte Person, welche zeichnungsberechtigt ist und deren Unterschrift noch nicht für die entsprechende Rechtseinheit beim Handelsregisteramt gezeichnet ist, muss eine Unterschriftsbeglaubigung einreichen.
F) Löschung von Geschäftsführern, Prokuristen und anderen zeichnungsberechtigten Personen
Lediglich eine Anmeldung, unterschrieben von zwei Mitgliedern der Verwaltung oder einem Mitglied mit Einzelunterschrift (Art. 17 HRegV.
G) Eintrag oder Wechsel der Revisionsstelle
Protokoll der Generalversammlung, aus welchem die Wahl der Revisionsstelle hervorgeht.
Wahlannahmeerklärung der neuen Revisionsstelle oder direkte Wahlannahmeerklärung im Generalversammlungsprotokoll.
H) Firmaänderung oder Sitzverlegung der Revisionsstelle
Lediglich eine Anmeldung, unterschrieben von zwei Mitgliedern der Verwaltung oder einem Mitglied mit Einzelunterschrift (Art. 17 HRegV.
I) Behördliche Umadressierung
Ändert sich die Domiziladresse der Genossenschaft durch eine behördliche Umadressierung der Gemeinde, braucht es für diese Änderung nebst der Anmeldung das Schreiben der Gemeinde in Kopie.
J) Allgemeines zu den Belegen
Protokoll der Verwaltungssitzung
Die Unterzeichnung der Handelsregisteranmeldung durch sämtliche Verwaltungsmitglieder ersetzt ein entsprechendes Verwaltungsprotokoll, nicht aber das Generalversammlungsprotokoll.
Wahlannahmeerklärung
Wird im Protokoll die Wahlannahme festgehalten, muss keine separate Wahlannahmeerklärung beigefügt werden.
Löschung auf eigenes Begehren (Selbstanmeldung)
Für die Löschung auf eigenes Begehren gem. (Art. 938b OR benötigen wir eine Anmeldung, unterzeichnet durch die betroffene Person ((Art. 17 Abs. 2 lit. a. HRegV) sowie ein Doppel des Demissionsschreibens, welches an die Genossenschaft gerichtet ist.