Finanzen und Energie

Energie

Potenzial der Wasserkraft im Wallis

Die vom Departement für Finanzen und Energie (DFE) in Zusammenarbeit mit den Forces Motrices Valaisannes (FMV) in Auftrag gegebene «Grundlagenstudie zum Potenzial der Wasserkraft im Wallis» skizziert fürs Wallis ein Winterausbaupotenzial in der Höhe von 2,2 TWh/Jahr gegenüber heute, wofür ein zusätzliches Speichervolumen von 655 Millionen m3 nötig wäre. Dies würde es dem Wallis erlauben, einerseits einen signifikanten Beitrag an die Versorgungssicherheit der Schweiz zu leisten und andererseits die Basis für die Erreichung der bis 2050 ausgelegten kantonalen und nationalen Energiestrategien zu legen. Zum ersten Mal setzt die Studie den Grundsatz der «multifunktionalen Nutzung von Wasser in den Einzugsgebieten» in einen überregionalen Kontext und präsentiert die Etappen, die zusammen mit den verschiedenen involvierten Akteuren zu bewältigen sind.

Gebäudeprogramm

Im interkantonalen Vergleich findet man das Wallis regelmässig an oberster Stelle. Zu Beginn des Jahres 2020 wurden die Beiträge für fünf der elf verschiedenen Massnahmen des Gebäudeprogramms aufgestockt.

Die Höhe der 2020 insgesamt ausgezahlten Beträge beträgt 17,3 Millionen Franken. Zieht man den durch die CO2-Abgabe finanzierten Bundesbeitrag in der Höhe von 13.2 Millionen Franken ab, beläuft sich der kantonale Nettobeitrag für 2020 noch auf 4.1 Millionen Franken. Die gegenüber Dritten neu eingegangenen Verpflichtungen stiegen 2020 auf 25,9 Millionen Franken.

Höchstspannungsleitungen – HöS

Der Kanton reichte gegen die Projekte von Swissgrid AG für den Bau und Ersatz der Hoch- und Höchstspannungsleitungen zwischen Chippis-Mörel und Chippis-Stalden, die im Mai 2019 öffentlich aufgelegt worden waren, im Rahmen der jeweiligen Verfahren beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) Beschwerde ein und fordert, dass für die Kabelführung Varianten geprüft werden. Ungeachtet der eingereichten Beschwerde anerkennt der Kanton die Bedeutung des Projekts zur Verbesserung der Versorgungssicherheit im Oberwallis und ist damit einverstanden, dass das lokale Stromnetz ins kontinentaleuropäische 380V-Verbundnetz integriert und so die Netzsicherheit erhöht wird. Währenddessen gehen die Gespräche zur möglichen Verschiebung von einzelnen Strommasten des Abschnitts Chamoson-Chippis in den Regionen Grône und Chalais weiter.

Wiederherstellung von Wasserläufen

Im Rahmen der Renaturierung von Gewässern gemäss dem Gewässerschutzgesetz müssen Kraftwerksinhaber Massnahmen gegen die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung ergreifen, konkret was die Auswirkungen von Schwall-Sunk, die freie Fischwanderung und die Grundbelastung angeht. So müssen in unserem Kanton bei 18 Bauwerken die Auswirkungen von Schwall und Sunk, bei 43 Wasserhindernissen die freie Fischwanderung und bei 42 Anlagen die Belastungsbilanz geprüft werden. Damit der Anspruch auf Entschädigung von Swissgrid erhalten bleibt, muss vor Ablauf der gesetzlichen Frist Ende 2030 mit der Umsetzung der Massnahmen begonnen werden. Bis anhin hat das DFE bereits 54 der nötigen 103 Verordnungen in Kraft gesetzt.

Restrukturierung der Walliser Elektrizitätswirtschaft

Die Wasserkraft-Strategie und die Energievision 2060 können nur verwirklicht werden, wenn die Walliser Energieakteure den Schulterschluss wagen. Dies ist insbesondere in den Bereichen Produktion, Transport, Verteilung und Vermarktung der Energie nötig. In diesem Zusammenhang haben die FMV und OIKEN eine Absichtserklärung unterzeichnet und wollen eine starke Partnerschaft bilden. Diskutiert werden unter anderem Überkreuzbeteiligungen, so genannte Cross Holdings. Die Netzbetreiber wurden vom DFE dazu aufgefordert, im gleichen Sinne zu den FMV Kontakt aufzunehmen.

Vereinbarung 1987

Nachdem Ende Dezember 2000 ein Druckstollen des Kraftwerks Bieudron barst, gab es Verzögerungen bei der Erarbeitung eines Inventars und zwischen den Konzessionsgemeinden und den Konzessionären entstanden Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung der «Vereinbarung 87», welche die finanzielle Entschädigung bei der Ausübung des Heimfallrechts zum Wasserkraftwerk Cleuson-Dixence regeln sollte. Fürs neue Werk und die bestehenden Werke ist nun endlich ein Inventar verfügbar. Um die Differenzen ein für alle Mal beizulegen, wurde dieses nun von allen Parteien angenommen und vom Staatsrat genehmigt.