Finanzen und Energie

Personal

COVID-19

Auf Vorschlag der Dienststelle für Personalmanagement (DPM) hin ergriff der Staatsrat im Hinblick auf die Krise mehrere Massnahmen zugunsten seines Personals. So wurden die Dienstchefs und Mitarbeitenden regelmässig und gezielt über den Stand der Lage und die neuen Massnahmen informiert. Für diese beiden Zielgruppen wurden in diesem Zusammenhang auch eine spezifische Intranetseite sowie eine interne Stellenbörse eingerichtet. Die DPM behandelte verschiedene arbeitsrechtliche Fragen und kommunizierte die erarbeiteten Antworten dem Personal. Für die Kantonsverwaltung wurde ein allgemeines Schutzkonzept mit verschiedenen Präventionsmassnahmen erarbeitet und umgesetzt. Zusätzlich zu verschiedenen anderen Massnahmen wurden zum Schutz der Mitarbeitenden und Kunden an den Schaltern Plexiglasscheiben montiert. Da sich die Lage noch immer nicht normalisiert hat, wird die DPM ihre Anstrengungen weiterführen.

Rechtstexte

Im Sinne einer Harmonisierung der verschiedenen Rechtsgrundlagen befasste sich die DPM mit der Überarbeitung zahlreicher Erlasse. Dabei wurden die verschiedenen Gesetze über das Personal des Staates Wallis angepasst, namentlich die Artikel zur Probezeit, zu den Verwaltungsmassnahmen und der Auflösung der Arbeitsverhältnisse. Viel Arbeit war auch mit dem Inkrafttreten der Reform des PKWAL-Gesetzes und den dazugehörigen Verordnungen verbunden, nicht zu vergessen die verschiedenen Begleitmassnahmen wie jene zur Flexibilisierung des Pensionsalters. Mit der Einführung der Möglichkeit, sein Arbeitspensum nach einer Geburt oder einer Adoption zu senken, wurde ebenfalls eine Anpassung der Verordnung über das Personal nötig. Nachdem das Vorgehen zur Anerkennung der Diensttreue aktualisiert wurde, musste auch die Verordnung geändert werden.

Telearbeit

Die DPM traf zu Beginn der Pandemie alle nötigen Massnahmen, damit die Mitarbeitenden so rasch und effizient wie möglich auf ausserordentliche Telearbeit umsteigen konnten. In diesem Zusammenhang wurden unter der Federführung der DPM innert kürzester Zeit die für die ausserordentliche Telearbeit nötigen Richtlinien erarbeitet und sowie die notwendige IT-Ausrüstung bereitgestellt.

Darüber hinaus galt es, eine neue Strategie «Ordentliche Telearbeit» und eine neue Richtlinie zu erarbeiten. Gleichzeitig entwickelte die DPM einen digitalen Arbeitsprozess für die Anträge auf Telearbeit. Am 2. Dezember 2020 fiel dann der Entscheid des Staatsrates, die ordentliche Telearbeit ab dem 1. April 2021 zu erweitern, zu optimieren und zu vereinheitlichen.

Digitalisierung der Prozesse fürs Personalmanagement

Im Rahmen der E-Government-Politik unternahm die DPM grosse Anstrengungen zur Digitalisierung der Prozesse im Bereich Personalmanagement. So testete die DPM unter anderem das Portal «Employee Self-Service», das gewisse HR-Prozesse automatisiert und so effizienter gestaltet.

Rechtshilfe

Das Rechtsamt für Finanzen und Personal (RAFP) stand dem Staatsrat und den verschiedenen Departementen und Dienststellen auch vergangenes Jahr bei Verfahren in Zusammenhang mit dem Personal und beim Erstellen von Berichten, Kommentaren und Richtlinien zur Seite. So war das Amt in die Vorbereitungsarbeiten zu den geplanten Gesetzesänderungen involviert und wirkte an verschiedenen Arbeitsgruppen in Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienst mit.

Auf Anfrage der kantonalen Finanzverwaltung (KFV) erstellte das RAFP mehrere Finanzgutachten und wurde regelmässig hinzugezogen, wenn Dokumente oder notarielle Akten überprüft oder gegengelesen werden mussten oder Fälle zivilrechtlicher Haftung zu prüfen waren.

Weiter war es an mehreren Schlichtungsaudits vor Gemeinderichtern zugegen und vertrat den Staat vor anderen Justizbehörden. Die Rückforderung der unentgeltlichen Rechtspflege, der OHG-Leistungen und der Gerichtskosten gehörten ebenfalls zu den Aufgaben, die von den Juristen und dem Sekretariat dieses Amts grossen Einsatz erforderten.

Ende 2020 wurde das RAFP im Rahmen des Projekts «Effizienz+» aufgelöst, wobei seine Ressourcen der Kantonalen Steuerverwaltung (KSV) und der Stabseinheit des Departements für Finanzen und Energie (DFE) zugewiesen wurden.