Zwischenverdienst
Die Arbeitslosenversicherung kann unter gewissen Bedingungen Kompensationsleistungen an Arbeitslose entrichten, die für eine Erwerbstätigkeit einen Lohn (Zwischenverdienst) erhalten, der unter ihrer Arbeitslosenentschädigung liegt.
Die Entrichtung von Kompensationsleistungen bezweckt die Förderung der Wiederaufnahme einer Tätigkeit durch den Arbeitslosen. Diese Entschädigungen ermöglichen es ihm, beruflich auf dem neusten Wissensstand zu bleiben und zugleich eine Gesamtentlohnung zu erhalten, die höher als seine Arbeitslosenentschädigung ist. Die Kompensationsleistungen eines Zwischenverdienstes werden bei der Eröffnung einer neuen Rahmenfrist nicht mehr für die Berechnung des versicherten Lohns berücksichtigt.
Welches sind die Pflichten des Arbeitgebers?
Generell müssen die vertraglich festgehaltenen Arbeitsbedingungen orts- und branchenüblich sein. Die Situation des Zwischenverdienstes ändert in keiner Weise diese Pflichten. Der Arbeitgeber muss auch in diesem Fall einen orts- und branchenüblichen Lohn entrichten und die festgelegte Arbeitsvertragsdauer einhalten.
Das Formular Bescheinigung über Zwischenverdienst muss am Ende jeden Monats ausgefüllt und dem Mitarbeitenden übergeben werden. Ohne dieses ordnungsgemäss ausgefüllte Dokument erhält dieser von der Arbeitslosenkasse keine Kompensationsleistungen.
Welches sind die Pflichten des angestellten Mitarbeitenden im Zwischenverdienst?
Während dem Zeitraum eines Zwischenverdienstes muss der Mitarbeitende weiterhin alles Mögliche unternehmen, um eine Arbeitsstelle zu finden, die ihn vollständig unabhängig von der Arbeitslosenversicherung macht d.h. er muss sich bewerben und die Anweisungen des RAV befolgen.
Ein Mitarbeitender im Zwischenverdienst kann demzufolge plötzlich dazu verpflichtet sein, gemäss den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen seine Stelle bei Ihnen zu kündigen.
Bescheinigung über Zwischenverdienst
Dieses Dokument ist wie ein Lohnblatt zuhanden der Arbeitslosenkasse. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses vollständig, genau und jeweils pro Kalendermonat auszufüllen. Die Arbeitslosenkasse muss das oben erwähnte Dokument so rasch als möglich erhalten, damit der Mitarbeitende ohne Verzug die Arbeitslosenentschädigungen erhält.
Die Bestätigung betrifft ausschliesslich die getätigten Arbeitsstunden des Kalendermonats. Sie sind ebenfalls an diese Regelung gebunden, wenn Sie die Löhne vom 21. des Monats bis zum 20. des Folgemonats berechnen.
Erklärungen zum Ausfüllen der Bescheinigung über Zwischenverdienst
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