Verlustschein nach Konkurs
Verlustschein nach Konkurs
Dieser Verlustschein ist ein vom Konkursamt ausgestelltes Dokument, welches jeder Gläubiger für den ungedeckt bleibenden Betrag seiner Forderung erhält. Der Verlustschein gibt dem Gläubiger verschiedene Vorteile. Die durch den Verlustschein verurkundete Forderung verjährt 20 Jahre nach Ausstellung des Verlustscheines.
Der Verlustschein berechtigt den Gläubiger, eine neue Betreibung gegen den Schuldner (natürliche Person) einzuleiten, wenn dieser zu neuem Vermögen gekommen ist.
Kontakt
Betreibungsamt Oberwallis, Visp
027 606 16 70
Konkursamt Oberwallis, Visp
027 606 16 90
Betreibungsamt Sitten, Ering und Gundis, Sitten
027 606 16 10
Konkursamt Zentralwallis, Sitten
027 606 11 80
Betreibungsamt Martinach Entremont, Martinach
027 606 17 30
Betreibungsamt Monthey St-Maurice, Monthey
027 606 17 00
Konkursamt Unterwallis, Monthey
027 607 26 30