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Wenn Sie einen Grundbuchauszug erhalten möchten, benutzen Sie den folgenden Link : Grundbuchauszug anfordern.
Dieses Formular betrifft nur die Anträge auf Massenexporte von Grundbuchdaten, die elektronisch mitgeteilt werden. Es erfordert :
Ihre Grundinformationen (Name der Gesellschaft ,der betroffenen Dienststelle oder Behörde, die für das Gesuch verantwortliche Person), sowie den Kontext ihres Gesuchs (Projekt, Nachforschung) und die Begründung (Bedürfnis, gesetzliche Grundlage usw.).
Die für den Export gewünschten Daten, einschliesslich der hinzugefügten EGRID-Nummer (Nummer der eidg. Grundstücksidentifikation) der jeweiligen Grundstücke.
Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag zulässig ist, prüfen Sie bitte Ihre Rechte auf Datenauskunft nach Anhang 1, Artikel 4 der Verordnung über die Führung des informatisierten Grundbuchs.
Der Export umfasst nur die gewünschten Daten, für die Sie ein Auskunftsrecht gemäss Grundbuchverordnung haben. Ausnahmen werden von Fall zu Fall, je nach Bedarf und Begründung (Nachweispflicht), behandelt.
Anfragen der Dienststellen des Staats Wallis sind kostenfrei.
Die Bearbeitungszeit für eine Standardanfrage beträgt 5 Arbeitstage. Allerdings sind längere Wartezeiten nicht ausgeschlossen.
Wählen Sie di EGRID-Liste über eine SIT-Anwendung aus.
Ein Benutzerhandbuch für die SIT-Applikation steht Ihnen zur Verfügung.
Wiederholung der allgemeinen Bedingungen :
Wenn Sie mehrere Daten über das Grundeigentum eines Perimeters erhalten möchten, können Sie mit folgendem Formular einen Massenexport elektronisch anfordern. Dieses Formular erfordert:
Ihre Grundinformationen (Name der Gesellschaft, der betroffenen Dienststelle oder Behörde, die für das Gesuch verantwortliche Person), sowie den Kontext ihres Gesuchs (Projekt, Nachforschung) und die Begründung (Bedürfnis, gesetzliche Grundlage usw.).
Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag zulässig ist, überprüfen Sie bitte Ihre Berechtigung auf Datenauskunft gemäss Anhang 1, Artikel 4 der Verordnung über die Führung des informatisierten Grundbuchs.
Der Export umfasst nur die gewünschten Daten, zu denen Sie gemäss Grundbuchverordnung ein Auskunftsrecht haben. Ausnahmen werden von Fall zu Fall behandelt, je nach Bedarf und Begründung (Nachweispflicht).
Die Bearbeitungszeit für eine Standardanfrage beträgt 5 Arbeitstage. Längere Bearbeitungsfristen sind jedoch nicht ausgeschlossen.