menu
Erhebung der Handänderungssteuer
Das Handänderungssteuergesetz (HG) führt zur Erhebung von Handänderungssteuern bei Grundstücksübertragungen, wie auch zur Erhebung von Pfandrechtssteuern und Einregistrierungsabgaben.
Die Grundbuchämter sind damit beauftragt, die Steuer über die direkte Grundstückübertragung einzuziehen (z.B. Verkauf einer Wohnung), während das Rechtsamt sich mit den Fällen von Aktienübertragung beschäftigt, die eine Grundstückübertragung implizieren (z.B. Verkauf der Aktien einer Immobiliengesellschaft).