Dienstverschiebung
Dienstverschiebung
Dienstpflichtige Armeeangehörige können aus persönlichen Gründen mittels einem Gesuch eine Verschiebung des Dienstes verlangen.
Gesuche werden nur bewilligt, wenn das private Interesse der Militärdienstpflichtigen das öffentliche Interesse an der Erfüllung der Militärdienstpflicht überwiegt.
Gesuche werden nicht bewilligt, wenn für die Bedürfnisse des Gesuchstellers die Gewährung eines persönlichen Urlaubs, einer Dienstunterbrechung oder die Absolvierung einer Teildienstleistung genügt.
Alle im Kanton Wallis wohnhaften Angehörigen der Armee senden ihr Dienstverschiebungsgesuch an das Kantonale Amt für Militärwesen.
Eine Ausnahme bilden nur Hptm inkl Sub Of in Stäben und auf Hptm Funktionen sowie Stabsof, die ihre Gesuche nach wie vor auf dem Dienstweg stellen müssen.
Gesuche um Dienstverschiebung müssen von den Militärdienstpflichtigen rechtzeitig, spätestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung, in schriftlicher Form eingereicht werden.
Die Gesuche müssen:
- Die Unterschrift des Gesuchstellers tragen,
- Begründet und mit den nötigen Beweismitteln versehen sein (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers, der Schulleitung, der Verbindungsstelle Armee und Hochschulen/HL oder des behandelnden Arztes usw.),
- Den Zeitraum nennen, in dem der Gesuchsteller den Dienst leisten kann, falls der Angehörige der Armee mit der Erfüllung seiner Militärdienstpflicht im Rückstand ist.
Die Pflicht zum Einrücken bleibt für die Militärdienstpflichtigen bestehen, solange die Dienstverschiebung nicht bewilligt ist.
Kontakt
Kantonales Amt für Militärwesen
Kreiskommando
Rue des Casernes 40
Postfach 669
1951 Sitten
027 606 52 00
militaer@admin.vs.ch