Elektronischer Rechtsverkehr
Im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen ist seit dem 1. Januar 2011 die elektronische Übermittlung möglich.
Die Parteien können Ihre Eingaben an die Justizbehörden über eine sichere Zustellplattform senden, deren Inhalt durch eine elektronische Signatur identifiziert wird.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind in der bundesrechtlichen Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren geregelt
Die schriftlichen Eingaben auf dem elektronischen Weg an das Kantonsgericht, an die Bezirksgerichte und an das Jugendgericht müssen an die folgende Adresse via der Zustellplattform IncaMail gesendet werden:
Die gesicherte elektronische E-Mail-Adresse lautet: tribunaux-gerichte@jus.vs.ch
Für das Zwangsmassnahmengericht sowie das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht, bitte benutzen Sie: TMC-ZMG@jus.vs.ch
Für die Staatsanwaltschaft, bitte benutzen Sie: mp-sta@mp-sta.vs.ch
Kontakt
Kantonsgericht
Rue Mathieu-Schiner 1
Case postale 2203
1950 Sion 2
Tél.: 027 606 53 00
E-Mail: tcsg@jus.vs.ch
Öffnungszeiten: Montag - Freitag
08.00 - 11.30 14.00 - 17.00 Uhr