Gesundheit, Soziales und Kultur

Sozialwesen

Soziale Institutionen – Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Eingliederung behinderter Menschen

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UNO-BRK) ist in der Schweiz am 15. Mai 2014 in Kraft getreten. Der Bund und die Kantone sind mit der Umsetzung der Voraussetzungen beauftragt, welche allen Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Dementsprechend hat die Koordinationsstelle für soziale Institutionen ein World Café organisiert, um den Personen mit einer Behinderung das Wort zu geben. Dieses World Café hat ein reges Interesse hervorgerufen: rund sechzig Personen haben daran teilgenommen – unter ihnen eine Mehrheit an Personen mit einer Behinderung sowie Angehörige oder Eltern. Alle haben ihre Ideen und Vorschläge für eine optimale Umsetzung der BRK eingebracht.

Die Revision des kantonalen Gesetzes zugunsten von Personen mit einer Behinderung aus dem Jahre 1991 wird den Ergebnissen aus diesem World Café Rechnung tragen. Ein Mandat ist einem in diesem Bereich tätigen Experten vergeben worden, um die Teilrevision zu diesem Gesetz zu begleiten.

Fondation Domus - Architekturwettbewerb für das Ausbauprojekt

Ein Architekturwettbewerb ist von der Fondation Domus gestartet worden. 22 Projekte sind von einer professionellen Jury beurteilt worden. Das Sittener Architekturbüro Suter Sauthier & Associés SA ist ausgezeichnet und mit der Projektausführung beauftragt worden. Mit der Konkretisierung dieses Projektes wird die Fondation Domus zusätzliche 18 Betreuungsplätze anbieten können und wird so den Bedürfnissen in Bezug auf die Betreuung bei psychischen Behinderungen gerecht.

Sozialhilfe

Am 10. April 2019 hat der Staatsrat die Lancierung einer Totalrevision des Gesetzes über die Eingliederung und die Sozialhilfe vom 29. März 1996 gutgeheissen; eine erste Revision ist 2012 in Kraft getreten. Die jetzige Revision war nötig geworden, um die Bestimmungen des vom Grossen Rat am 16. Februar 2017 angenommenen Dekrets bezüglich dem unrechtmässigen Bezug von Sozialhilfe sowie der Verlängerung der Verjährungsfrist für die Rückerstattung von Sozialhilfe ins Gesetz aufzunehmen. Die Revision bezweckt auch die Wiederaufnahme gewisser Bestimmungen, die verbessert werden müssen, die Präzisierung von Begriffen, die Vereinfachung von Artikeln und das Überdenken der allgemeinen Organisation. Der während des Sommers in die Vernehmlassung gegebene Gesetzesentwurf ist vom Staatsrat im November angenommen und danach dem Grossen Rat übergeben worden.

Die Konzeption und die Parametrierung eines neuen Informatikprogramms für die Führung der gesamten Sozialhilfe im Wallis (Gemeinden, SMZ, DSW etc.), ein anderes wichtiges Projekt, hat im Verlauf des Jahres begonnen. Diese Aufgabe hat zum Ziel, die Harmonisierung der Praxis aller beteiligter Akteure zu erleichtern, die Abläufe zu harmonisieren und eine reaktionsschnellere Steuerung der Sozialhilfe zu ermöglichen.

Schliesslich ist auch der Prozess der Regionalisierung der SMZ als eine der Empfehlungen aus dem gemeinsamen Bericht der Finanz- und der Geschäftsprüfungskommission (Juli 2015) fortgesetzt worden. Das Endziel liegt darin, von dreizehn subregionalen SMZ zu fünf regionalen SMZ mit einheitlichem Führungsmodell zu gelangen. Der Prozess sollte zu Beginn des Jahres 2021 abgeschlossen werden.

Asylwesen

Die Folge aus der am 1. März 2019 in Kraft getretenen Umstrukturierung des Asylwesens auf Bundesebene liegt für den Kanton Wallis in der Abnahme der durch den Bund zugewiesenen Anzahl an Asylbewerbern. Trotz dieses Rückganges ist die durchschnittliche Anzahl der Anwesenden stabil geblieben (2730 Personen). Die grosse Mehrheit der zugewiesenen Personen betrifft jene, die einen positiven Entscheid auf ihr Asylgesuch erhalten haben und dauerhaft in der Schweiz bleiben werden.

Mit dem Zweck, die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen (F/vA) zu verstärken, wird ab Mai 2019 die Integrationsagenda Schweiz (IAS) umgesetzt. Letztere verfolgt fünf Ziele im Hinblick auf die Wirksamkeit.

Dank der Zusammenarbeit mehrerer Dienststellen des Staats ist eine kantonale Strategie erstellt worden, um den Zielen der IAS gerecht zu werden. Der Staatsrat konnte dem Staatssekretariat für Migration das Walliser Projekt vorstellen. Dieses ist am 23. September 2019 rückwirkend auf den 1. Mai 2019 angenommen worden.