Raumplanung
Kantonaler Richtplan
Das vom Staatsrat 2010 eingeleitete Projekt Raumentwicklung 2020 ist in der Abschlussphase. Es besteht darin, die kantonalen Raumplanungsinstrumente zu reformieren, namentlich den kantonalen Richtplan (KRP), dessen umfassende Revision vom Grossen Rat am 8. März 2018 verabschiedet und dann am 1. Mai 2019 vom Bundesrat bestätigt wurde. Für den Anfang des Jahres 2020 wird erwartet, dass der Bundesrat die vier noch nicht bestätigten Bereiche in einer zweiten Phase gutheissen wird.
Kantonale Gesetzgebung
Nach Inkrafttreten des RPG am 1. Mai 2014, und um den darin festgesetzten Verpflichtungen nachzukommen, wurde die kantonale Raumgesetzgebung (kRPG) geändert. Ebenfalls wurde, in Übereinstimmung mit Art. 5 RPG und Art. 10B kRPG, ein neues Reglement für die Fördermassnahmen und die Ausgleichsregelung ausgearbeitet. Das kRPG und das neue Reglement traten Mitte April 2019 in Kraft.
Umsetzung auf kommunaler Ebene
Seit dem 1. Mai 2019 verbleibt den Gemeinden jetzt eine Frist von sieben Jahren, um die Bestimmungen der kantonalen Gesetzgebung und des kantonalen Richtplans umzusetzen.
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- Das Wallis auf eidgenössischer und interkantonaler Ebene positionieren
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- Eine harmonische Raumentwicklung gewährleisten
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