Steuerrechtliche Abteilung
Gerichtsbarkeit in steuerrechtlichen Angelegenheiten
Gemäss Gesetz zur Neuordnung der Steuergerichtsbarkeit vom 11. März 2022 übernahm die neue Steuerrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts seit dem 1. Januar 2024 sämtliche Streitsachen, die der kantonalen Steuerrekurskommission (SRK) bis zum 31.12.2023 zugewiesen waren.
Die Steuerrechtliche Abteilung ist nun die ordentliche Rechtsmittelinstanz gegen Entscheide der Steuerbehörden. Sie behandelt hauptsächlich Beschwerden betreffend die direkte Bundessteuer und die Kantons- und Gemeindesteuern, einschliesslich der Steuerübertretungen. Ihre Kompetenzen erstrecken sich auch auf die Behandlung von Rechtsmitteln in den Bereichen Wehrpflichtersatzabgabe und Verrechnungssteuer. Die Steuerrechtliche Abteilung setzt sich aus Richtern und Beisitzer zusammen. Sie kann von Gerichtsschreibern unterstützt werden. Die sieben Beisitzer besitzen nicht notwendigerweise einen akademischen Titel in Rechtswissenschaften, verfügen aber über besondere berufliche Fähigkeiten in den Bereichen Steuern, Steuerrecht, Treuhandwesen oder treuhänderische Vermögensverwaltung.
Beschwerden, die Verfahrensentscheide betreffen oder Rechtsmittel gegen vorsorgliche Massnahmen und weitere selbstständig anfechtbare Vor- oder Zwischenentscheide können von einem Einzelrichter der Steuerrechtlichen Abteilung entschieden werden. Sonst urteilt die Steuerrechtliche Abteilung in einem Hof, der aus zwei ordentlichen Richtern und einem Beisitzer besteht. Das Gericht entscheidet mit umfassender Prüfungsbefugnis und ist nicht an die Begehren der Parteien gebunden. Wird einer Beschwerde stattgegeben, kann es entweder selbst in der Sache entscheiden oder das Dossier mit verbindlichen Anweisungen zur erneuten Beurteilung an die Vorinstanz zurückweisen.
Kontakt
Kantonsgericht
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Case postale 2203
1950 Sion 2
Tél.: 027 606 53 00
E-Mail: tcsg@jus.vs.ch
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08.00 - 11.30 14.00 - 17.00 Uhr