DEN DEMOGRAFISCHEN WANDEL ANTIZIPIEREN

UMGESETZT


  • Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen

IN BEARBEITUNG


  • Vorwegnahme der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung mittels folgender Hauptmassnahmen :
    • Ermittlung der Bedürfnisse der Walliser Senioren,
    • Schaffung des nötigen rechtlichen Rahmens für eine Alterspolitik,
    • Einrichtung einer einheitlichen Koordinations- und Informationsstelle für die Dienstleistungen von den und für die Walliser Seniorinnen und Senioren,
    • Förderung innovativer Bürgerprojekte in Sachen Beteiligung, Zusammenleben und generationsübergreifende Solidarität
  • Umsetzung der Langzeitpflegeplanung 2016-2020, die ein moderates Wachstum im Bereich der Pflege in Pflegeheimen, aber eine starke Zunahme der Unterstützung und Pflege zu Hause vorsieht
  • Beibehaltung einer familienfreundlichen Steuerpolitik
  • Durchführung einer Studie über die Walliser Familien, die als Grundlage für die Erarbeitung einer zwischen den Dienststellen und Departementen des Staates koordinierten Familienpolitik dienen soll
  • Revision des Ausschüttungsmodells des kantonalen Familienfonds durch die Einführung eines degressiven einkommensabhängigen Betrags, um gezielt den bedürftigen Familien unter die Arme zu greifen und die Schwelleneffekte zu begrenzen
  • Zweckmässigkeitsanalyse : Einführung einer Überbrückungsrente für Personen, die das Alter für den Vorbezug der AHV-Rente erreicht haben, keine Arbeitslosenentschädigung beziehen und deren Einkommen unter den EL-Normen liegt