Gleichstellung und Familie
25. Geburtstag des KAGF
2018 feierte das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) sein 25-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass wurde mittels der Person von Marguerite Burnat Provins die Rolle der Frauen in der Kunst hinterfragt. Diese vielseitige Frau war Schriftstellerin, Malerin, Radiererin, bildende Künstlerin – und doch bleibt ihr Schaffen in der Kunstgeschichte unerwähnt. Ihr Beispiel illustriert die Situation von Künstlerinnen bestens. Die Überlegungen zu diesem Thema führten zu einem veröffentlichten Buch und im Manoir von Martinach wurde eine Ausstellung organisiert.
Sensibilisierungskampagne über häusliche Gewalt
Das KAGF hat eine Sensibilisierungskampagne über häusliche Gewalt lanciert. Die Webseite www.haeuslichegewalt-vs.ch bietet Opfern und gewaltausübenden Personen sowie Angehörigen Hilfe an. Ausserdem wurden eine Broschüre, ein zehnsprachiger Flyer und eine Übersichtskarte des Walliser Netzwerks gegen häusliche Gewalt an ein grosses Publikum verteilt.
Tagung zu Familienpolitik
Das KAGF organisierte die erste Tagung zum Thema Familienpolitik im Wallis. Es lancierte zudem die erste umfassende Studie zur Situation der Walliser Familien, um ein statistisches Porträt zu zeichnen und die Leistungen zugunsten der Familien zu erfassen.
Umsetzung der Charta für Lohngleichheit
Das Jahr 2018 ist für das KAGF bezeichnend für die Umsetzung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor. Das Wallis unterzeichnete diese Charta am 21. Juni 2017. Die Gemeinden Sitten, Martinach, Siders, St-Maurice, St-Gingolph, Leuk und Fiesch folgten dem Kanton. Weitere Gemeinden haben die Unterzeichnung der Charta demnächst geplant. Mit der Charta wird die Lohngleichheit gefördert, wobei der öffentliche Sektor mit gutem Beispiel vorangeht.
Ein Drittel der Frauen in den Verwaltungskommissionen
2018 erreichte der Frauenanteil in den Verwaltungskommissionen erstmals 33,3 Prozent, was dem Ziel des Staatsrates entspricht. Die 2011 angenommene und 2014 fortgeführte Strategie trug somit Früchte. Die Dienststellen werden aufgefordert aktiv nach Frauen zu suchen. Für jede neu zu besetzende Stelle ist die Vormeinung des KAGF, die auf dem Prozentsatz der Frauen basiert, einzuholen. Zudem werden Vorkehrungen zum Finden von Kandidatinnen getroffen. Bei einer ungenügend hohen weiblichen Beteiligung wird eine Begründung verlangt.
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