Kantonspolizei
Umsetzung des neuen Gesetzes über die Kantonspolizei
Am 1. Januar 2018 sind das Gesetz über die Kantonspolizei und die dazugehörigen vier Vollzugsverordnungen in Kraft getreten. Sie sorgen für eine effiziente Organisation des Polizeikorps. Dieses verfügt nun über moderne und besonders an die neuen Sicherheitsproblematiken angepasste Instrumente wie Drohnen und andere technische Hilfsmittel. Auch hat sich die Schaffung einer Spezialabteilung für Informationsbearbeitung und -analyse als bedeutender Mehrwert bei der Kriminalitätsbekämpfung erwiesen.
Sicherheitslage im Wallis
2018 konzentrierte sich die Kantonspolizei weiterhin auf die Verfolgung schwerer Straftaten gegen Leib und Leben sowie gegen die sexuelle Integrität. Durch ihre Bürgernähe gelang es ihr, die Bildung rechtsfreier Räume oder offener Drogenszenen zu verhindern. Im Bereich des Strassenverkehrs setzte die Polizei auf Prävention und gezielte Massnahmen gegen schwere Straftaten, vor allem im Gefahrenbereich. Die eingesetzten Strategien waren sowohl im Bereich Kriminalität als auch auf den Strassen erfolgreich: Das Wallis bleibt ein sicherer Kanton. Gleichwohl gilt es, weiterhin wachsam zu sein, neue Bedrohungen zu erkennen und den Sicherheitsapparat entsprechend anzupassen, um diese in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Partnern angehen zu können.
Zusammenlegung der Notrufzentralen 117, 118 und 144
Mit dem Abschluss des Architekturwettbewerbs ist die 2016 vom Staatsrat bestätigte Zusammenlegung aller Notrufzentralen unter einem Dach 2018 einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Durch das ausgewählte Projekt wird eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur geschaffen. Dies ermöglicht eine koordinierte Führung von Ereignissen unter Einbezug aller kantonalen Partner der Sicherheits- und Rettungskette.
Zweijährige Ausbildung der Polizeiaspiranten
Ab 2020 wird die Polizeiausbildung von einem auf zwei Jahre verlängert: Im ersten Jahr erfolgt die Ausbildung in der Schule und im zweiten Jahr als Praktikum in den Polizeikorps. Diese Reform wurde auf nationaler Ebene beschlossen, damit die Kriterien für die Anerkennung des eidgenössischen Fachausweises Polizist/Polizistin erfüllt werden können. Sie wird bedeutende Auswirkungen auf die Personalverwaltung des kantonalen Polizeikorps haben. Die Kantonspolizei hat gemeinsam mit dem Verband Walliser Gemeinden eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ziel ist es, Lösungen zu finden, um die Gemeindepolizeien des Kantons bei dieser Veränderung zu begleiten.
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