Raumplanung
Kantonaler Richtplan
2010 lancierte der Staatsrat das Projekt «Raumentwicklung 2020» mit dem Ziel, eine ganzheitliche, nachhaltige, sachliche, kohärente und angemessene Raumentwicklungspolitik umzusetzen. Realisiert wird dieses Vorhaben durch die Reform der Raumplanungsinstrumente, wie des kantonalen Richtplans (kRP), dessen Gesamtrevision vor dem Abschluss steht. Nach seiner Verabschiedung durch den Grossen Rat am 8. März 2018 wurde er, wie es das Raumplanungsgesetz verlangt, dem Bund zur Genehmigung vorgelegt, welche spätestens bis 1. Mai 2019 eintreffen sollte. Der kRP besteht aus 49 Koordinationsblättern, aufgeteilt auf fünf Themenbereiche.
Ausgleichsregelung
Nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) am 1. Mai 2014 wurde die kantonale Gesetzgebung an die darin festgesetzten Pflichten angepasst, namentlich an die Pflicht für die Kantone, bei erheblichen Vor- und Nachteilen, die sich aus Raumplanung ergeben, für eine angemessene Ausgleichsregelung zu sorgen (Art. 5 RPG). Wie es der neue Artikel 10j Abs. 5 kRPG verlangt, hat die Arbeitsgruppe «Kantonaler Ausgleichsfonds kRPG», unter Leitung der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE), dem Staatsrat ein Reglement zur Festsetzung der Modalitäten der Äufnung und Führung des kantonalen Fonds unterbreitet. Das Reglement wird zusammen mit dem kRPG in Kraft treten, spätestens aber bis zum 1. Mai 2019.
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