Recht und Gesetz

Gesetzesvorlagen

Das Gesetz zur Finanzierung der 3. Rhonekorrektion wurde vom Grossen Rat in der Novembersession 2018 verabschiedet. Über dessen Inkraftsetzung wird der Staatsrat entscheiden, sobald die Referendumsfrist abgelaufen ist. Das Gesetz über den Fonds zur Finanzierung der Investitionen und der Geschäftsführung staatlicher Immobilien (Fonds FIGI) wurde vom Grossen Rat in der Maisession 2018 verabschiedet und ist seit dem 1. November 2018 in Kraft.

Besondere juristische Unterstützung

Das Kantonale Amt Rhonewasserbau (KAR3) will gemäss Zielsetzung 2019/2020 vier prioritäre Massnahmen der 3. Rhonekorrektion zur öffentlichen Auflage bringen, wofür es einer umfangreichen und vielschichtigen juristischen Unterstützung bedarf. Der Bereich Altlasten und Sanierungen erreicht ein neues Ausmass, denn die Vorgeschichten und Geschäftsverhältnisse sind in vielen dieser Fälle juristisch komplex. Der juristische Unterstützungsbedarf auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts wird, alle Bereiche zusammengenommen, immer grösser und verlangt vom Verwaltungs- und Rechtsdienst des Departements einen signifikanten Beitrag.

Kantonales Bausekretariat und Baupolizei (KBS)

Mit den 3218 Gesuchdossiers, die 2018 vom KBS erfasst wurden, war gegenüber 2017 ein Rückgang um 199 Dossiers (- 5.82 %) zu verzeichnen: die Dossiers in kommunaler Zuständigkeit nahmen um 165 (- 8.12 %), jene in kantonaler Zuständigkeit um 73 (- 5.75 %) ab. Bei den baupolizeilichen Dossiers ausserhalb der Bauzone, die ebenfalls in die kantonale Zuständigkeit fallen, war eine Zunahme von 39 Fällen (+ 33.62 %) zu verzeichnen.

Dossiermenge nach Jahren, Kreisen und Kompetenzen

Das KBS stellte die Umsetzung der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Baugesetzgebung sicher. Auch die neuen Prozesse in Zusammenhang mit der Kompetenzverteilung zwischen Kanton und Gemeinden wurden implementiert. Ausserdem leistete das KBS den Gemeinden die notwendige Unterstützung bei Baudossiers, bei denen die Gemeinde Gesuchstellerin ist.